Neue Gesetze zur Dokumentation im Maschinen- und Anlagenbau: Was ist neu? Was ist zu tun?
Online, was muss.
Offline, was Vorsprung bedeutet.
Die EU-Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027, das neue Produkthaftungsgesetz für Produkte ab dem 9. Dezember 2026. Beide ändern, wie Sie Unterlagen ausliefern und was Sie später belegen können. Diese Seite konzentriert sich darauf, wie Sie Ihre Maschinenakte im Zusammenspiel beider Gesetze übergeben und verfügbar halten. Wir zeigen, was sich ändert und was nicht. Wir helfen bei der Einordnung und zeigen Best Practice aus dem Markt.
Executive Summary
Diese drei Fragen sind relevant. Die Antworten führen Sie durch diese Seite.
1 · Die Pflicht
Was muss ich liefern?
Die Betriebsanleitung liefern Sie weiter mit, Papier bleibt gültig. Ab dem 20. Januar 2027 dürfen Sie Pflichtteile auch online bereitstellen, unter festen Bedingungen.
Relevanz: EU-Maschinenverordnung
2 · Der Mehrwert
Was muss nicht ins Netz?
Alles, was über die Pflicht hinaus zur Maschine gehört. Es geht von Hand zu Hand, im Kreis zwischen Ihnen und Ihrem Kunden. Haben Sie Kontrolle über den Verteilerkreis, bleibt Ihr Know-how (IP) bei Ihnen.
Relevanz: Know-how- und IP-Schutz
3 · Der Beleg
Was kann ich belegen?
Im Haftungsfall zählt der Stand am Tag der Auslieferung. Eine versiegelte Übergabe hält ihn fest, beim Kunden und in Ihrer Akte.
Relevanz: Produkthaftungsgesetz
Die Pflicht: Was muss ich liefern?
Was die Maschinenverordnung verlangt
Verordnung (EU) 2023/1230, gilt ab dem 20. Januar 2027. Neu ist eine Erlaubnis, keine Pflicht. Sie bringt Vorteile und birgt Risiken, die Sie bewerten und entscheiden.
- Die Pflicht zur Betriebsanleitung: Sie bleibt bestehen. Zu jeder Maschine gehört eine Betriebsanleitung.
- Kein Handlungsdruck: Liefern Sie weiter auf Papier, müssen Sie Ihr Vorgehen nicht ändern. Der jetzige Weg der Bereitstellung bleibt gültig.
- Online neu möglich: Sie dürfen die Pflichtteile künftig auch online bereitstellen. Voraussetzung: Die Anleitung bleibt während der Lebensdauer der Maschine und mindestens zehn Jahre online, Nutzer können sie herunterladen, ausdrucken und speichern, auch bei einem Ausfall der Maschine. Verlangt der Nutzer beim Kauf Papier, liefern Sie es innerhalb eines Monats kostenlos. Können nichtprofessionelle Nutzer die Maschine verwenden, bleiben die wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier.
- Online möglicherweise ein Vorteil: Sie sparen Papierkosten. Dem stehen die Kosten für Online-Dienste über mindestens zehn Jahre gegenüber, dazu die Pflege bei Systemwechseln und anderen Änderungen.
- Cloud als IP-Risiko: Wollen Sie die Mehrwert-Unterlagen aus der bisherigen Maschinenakte, etwa Stücklisten, weitere Schaltpläne und Software-Stände, über Jahrzehnte online vorhalten? Dort läge dann Ihr geistiges Eigentum, englisch Intellectual Property, kurz IP: Konstruktion, Verfahren und Software, die Ihren Vorsprung ausmachen. Was online liegt, kann abfließen.
Quelle: Verordnung (EU) 2023/1230, Artikel 10 Absatz 7
Hier vergleichen wir alle Umsetzungslösungen im DetailPapier, Papier + FiLEREX, Online, Online + FiLEREX: Alltag, Eignung und Kosten über die Jahre
Die Pflicht erfüllen Sie auf Papier oder online. FiLEREX kommt optional dazu, für alles, was über die Pflicht hinaus zur Maschine gehört. Bewertet aus Sicht des Herstellers.
| Zeitraum | Bisher | Neu ab 2027 | ||
|---|---|---|---|---|
| Frage | Papier | Papier + FiLEREX | Online | Online + FiLEREX |
| Im Alltag | ||||
| Muss ich die Anleitung online vorhalten? | Spricht dafür. Nein, wenn die Anleitung vollständig auf Papier beiliegt. | Spricht dafür. Nein, solange die Anleitung vollständig auf Papier beiliegt. | Spricht dagegen. Ja, für die Lebensdauer und mindestens zehn Jahre. | Spricht dagegen. Ja, für die Lebensdauer und mindestens zehn Jahre. |
| Kann mein Kunde ohne Netz lesen? | Spricht dafür. Ja. | Spricht dafür. Ja. Das Papier sofort, den Stick an jedem Rechner mit USB-Anschluss. | Neutral. Nur, was er vorher gespeichert hat. | Spricht dafür. Ja, am Rechner mit USB-Anschluss. |
| Wie kommt die übrige Maschinenakte zum Kunden? | Neutral. Mitgedruckt. Software-Stände passen nicht aufs Papier. | Spricht dafür. Auf dem Stick im Maschinenordner, von Hand zu Hand. | Neutral. Im Portal, mit Zugriffsrechten je Kunde und Maschine. | Spricht dafür. Auf dem Stick im Maschinenordner, von Hand zu Hand. |
| Wer bekommt die Unterlagen? | Spricht dafür. Wer den Ordner hat. | Spricht dafür. Wer Ordner und Stick hat. Der Verteilerkreis ist abzählbar. | Neutral. Wer Zugang hat. Rechte müssen über Jahre gepflegt werden. | Spricht dafür. Anleitung online, die Mehrwert-Unterlagen im abzählbaren Kreis. |
| Wie aufwendig sind Änderungen? | Spricht dagegen. Nachdruck und Versand. | Spricht dagegen. Nachdruck, dazu ein neuer Stick. | Spricht dafür. Zentral möglich. | Neutral. Online zentral, an der Maschine ein neuer Stick. |
| Für wen passt es? | ||||
| Anlagen mit langer Lebensdauer? | Spricht dafür. Ja, der Ordner bleibt an der Maschine. | Spricht dafür. Ja, Ordner und Stick bleiben an der Maschine. | Spricht dagegen. Nur, solange das Portal läuft. | Neutral. Das Portal muss laufen, der Stick hält den Stand vor Ort. |
| Einsatz ohne verlässliches Netz? | Spricht dafür. Ja. | Spricht dafür. Ja. | Spricht dagegen. Nur mit vorher gespeicherten Dateien. | Spricht dafür. Ja, über den Stick. |
| Viel Know-how in den Unterlagen? | Neutral. Bleibt im Ordner, die Software fehlt. | Spricht dafür. Bleibt im abzählbaren Kreis, Software inklusive. | Spricht dagegen. Liegt auf einem Server. | Spricht dafür. Nur die Pflichtanleitung liegt online. |
| Viele gleiche Maschinen in Serie? | Neutral. Druck je Maschine. | Neutral. Druck und Sticks je Maschine. | Spricht dafür. Eine Fassung für alle. | Neutral. Eine Fassung online, Sticks je Maschine. |
| Häufige Software-Updates? | Spricht dagegen. Papier trägt keine Software. | Neutral. Neuer Stand, neuer Stick. | Spricht dafür. Zentral verteilbar. | Spricht dafür. Online zentral, jeder Stand auf eigenem Stick. |
| Unser Fazit: für wen? | Für alle Maschinen, wie bisher. | Für hochwertige Anlagen, die heute auf Papier ausgeliefert werden. | Für kleinere Maschinen und einfache Seriengeräte. | Für hochwertige, komplexe Anlagen mit digitalem Service. |
| Was kostet es über die Jahre? (TCO) | ||||
| Einmalig je Maschine? | Neutral. Druck und Versand der ganzen Akte. | Neutral. Druck der Anleitung und ein Stick. Die übrige Akte muss nicht gedruckt werden. | Spricht dafür. Einstellen und Hinweis an der Maschine. | Neutral. Einstellen, dazu ein Stick. |
| Laufend? | Spricht dafür. Kein Hosting. | Spricht dafür. Kein Hosting. Brennvorlage archivieren. | Spricht dagegen. Hosting, Pflege, Sicherheit und Zugriffsrechte. | Spricht dagegen. Hosting, Pflege und Sicherheit. |
| Wie lange? | Spricht dafür. Endet mit der Lieferung. | Spricht dafür. Endet mit der Lieferung. | Spricht dagegen. Über die Lebensdauer der zuletzt verkauften Maschine, mindestens zehn Jahre. | Spricht dagegen. Wie online. |
| Papier auf Verlangen? | Spricht dafür. Liegt schon bei. | Spricht dafür. Liegt schon bei. | Neutral. Druck und Versand innerhalb eines Monats, kostenlos für den Kunden. | Neutral. Wie online. |
| Bei einem Systemwechsel? | Spricht dafür. Kein Aufwand. | Spricht dafür. Kein Aufwand, der Stick bleibt beim Kunden. | Spricht dagegen. Inhalte und die Adresse auf der Maschine müssen weiter funktionieren. | Neutral. Das Portal muss umziehen, der Stick bleibt. |
spricht dafür neutral spricht dagegen
Zu den Kosten: Mit jeder verkauften Maschine verlängert sich die Laufzeit eines Portals. Die Adresse auf der Maschine muss funktionieren, solange die Maschine läuft, auch nach einem Systemwechsel. Papier und Stick kosten einmal. Billiger als Papier allein ist der Stick nicht. Er spart das Portal für alles, was nicht hineinmuss.
Häufige Fragen zur VerordnungZehn Antworten, von Papier bis zur Konformitätserklärung
Darf ich bei Papier bleiben?
Ja. Die Verordnung erlaubt die digitale Anleitung, sie verlangt sie nicht.
Ersetzt der FiLEREX-Stick die Online-Bereitstellung?
Nein. Wer die Anleitung digital liefert, muss sie online zugänglich machen. Der Stick kommt zur Pflicht dazu, auf Papier wie online.
Kann ich den Stick im Ordner auslesen?
Nein. Sie nehmen ihn aus dem Ordner, schieben den Speicher heraus und stecken ihn in den USB-Anschluss. Das Gehäuse bleibt dabei ein Teil.
Löst der Stick neben dem Papier eine Online-Pflicht aus?
Wir gehen nicht davon aus, solange die Anleitung vollständig auf Papier beiliegt. Dann erfüllt das Papier die Pflicht, und der Stick trägt den Mehrwert. Gerichtlich entschieden ist diese Frage noch nicht. Liegt ein Teil der Anleitung nur auf dem Stick, kann dieser Teil als digitale Form gelten. Dann gilt für ihn die Online-Pflicht.
Muss ich Schaltpläne online stellen?
Wenn Sie digital liefern, ja, soweit sie für Verwendung, Wartung, Instandsetzung oder Funktionsprüfung nötig sind. Sie gehören dann zur Anleitung (Anhang III, Abschnitt 1.7.4.2). Weitere Schaltpläne, SPS-Programme und Parameter müssen nicht ins Netz.
Verlangt die Verordnung einen Schreibschutz?
Nein. Die Versiegelung ist eine freiwillige Maßnahme, um den ausgelieferten Stand festzuhalten.
Was gilt für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr kommen?
Für sie gilt noch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Erlaubnis zur digitalen Anleitung und die Online-Pflicht der neuen Verordnung greifen erst für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden. Maschinen, die vorher nach der Richtlinie in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden (Artikel 52 Absatz 1). Ihre Anleitungen müssen Sie nicht nachträglich online stellen.
Was gilt, wenn eine bestehende Maschine wesentlich verändert wird?
Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt als Hersteller und übernimmt dessen Pflichten, auch für die Betriebsanleitung (Artikel 18). Wesentlich ist eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Veränderung, durch die eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein Risiko erhöht, sodass zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig werden. Für Sie als ursprünglichen Hersteller zählt dann, welchen Stand Sie ausgeliefert haben.
Gilt die Online-Pflicht auch für die EU-Konformitätserklärung?
Die Konformitätserklärung liegt der Maschine bei, oder die Anleitung nennt eine Internetadresse oder einen maschinenlesbaren Code. Eine digitale Konformitätserklärung muss für die erwartete Lebensdauer und mindestens zehn Jahre online verfügbar sein (Artikel 10 Absatz 8).
Wie lange muss ich die technischen Unterlagen aufbewahren?
Mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, für die Marktüberwachungsbehörden (Artikel 10 Absatz 3). Dazu gehört ein Exemplar der Betriebsanleitung (Anhang IV Teil A). Die Brennvorlage des Sticks kann Teil dieser Akte sein.
Die Pflicht ist damit schnell erledigt. Die eigentliche Entscheidung kommt danach: Was geben Sie über die Pflicht hinaus mit, und auf welchem Weg? Wer die Anleitung online stellt, sollte umso genauer entscheiden, was nicht mit ins Netz geht.
Der Mehrwert: Was muss nicht ins Netz?
Drei Arten von Unterlagen, drei Arten der Handhabung
Wenn Sie Ihre Unterlagen nach Arten unterscheiden, wird schnell klar, wie jede Art gehandhabt werden sollte: die Pflicht auf Papier oder online, die Mehrwert-Unterlagen offline mit der Maschine, und Internes bleibt sicher in Ihrem Ökosystem.
1 · Pflicht
Die Betriebsanleitung
Auszug aus den Mindestangaben:
- Verwendung, Warnhinweise, Restrisiken, Schutzmaßnahmen
- Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Vorgehen bei Störungen
- Zeichnungen und Schaltpläne, soweit für Verwendung, Wartung und Instandsetzung nötig
- Sicherheitsrelevante Ersatzteil-Spezifikationen
- EU-Konformitätserklärung oder ein Link darauf
Anhang III, Abschnitt 1.7.4.2 · Artikel 10 Absatz 8
Weg: Papier oder online
2 · Mehrwert
Die übrige Maschinenakte
Beispiele, je nach Hersteller, Maschine und Vertrag:
- Vollständige Stücklisten und Ersatzteilkataloge
- SPS-Programme, Software-Stände und Parameter
- Weitere Schaltpläne
- Abnahme- und Inbetriebnahmeprotokolle
- Zuliefererunterlagen und Schulungsunterlagen
Keine Pflicht aus der Verordnung, oft aber vertraglich vereinbart. Was dazugehört, entscheiden Sie mit Ihrem Kunden.
Weg: Offline mit der Maschine
3 · Intern
Ihr Know-how
Beispiele:
- Risikobeurteilung
- Entwurfs- und Fertigungszeichnungen
- Berechnungen und Prüfberichte
- Quellcode
- Kalkulation und Lieferantendaten
Technische Unterlagen nach Anhang IV, mindestens zehn Jahre aufzubewahren (Artikel 10 Absatz 3)
Weg: Intern in Ihrem Ökosystem
Best Practice
Bei FiLEREX geht es um die Sicherung Ihres Know-hows.
- Haptische Datenhoheit™ herstellenSie entscheiden, was rausgeht, und behalten den Beleg, was rausging. Das ist die Philosophie von FiLEREX.
- Den Kunden voll ausstattenIhr Kunde bekommt mit der Maschine alles, was er für Betrieb und Service braucht, auf dem FiLEREX-Offline-Zwilling im Maschinenordner.
- Den Verteilerkreis aktiv steuernSie schützen Ihr Know-how und geistiges Eigentum (IP), indem Sie bestimmen, wer es bekommt. Das gelingt mit dem Offline-Zwilling: Er geht mit der Maschine an Ihren Kunden und nicht ins Netz. Im Übergabeprotokoll halten Sie fest, wer ihn erhalten hat, auf Wunsch verbunden mit einer Geheimhaltungsklausel. Das stärkt auch Ihren rechtlichen Schutz, denn Geschäftsgeheimnisse schützt das Gesetz nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. So funktioniert Haptische Datenhoheit in der Praxis. Dafür reicht Stufe 1, die Industry-Line.
- Den Stick gezielt freigeben lassenAuf Wunsch liefern wir die Sticks mit fester Hersteller- und Produktkennung (VID/PID). Ihre Fachabteilung bestellt ein Muster, prüft es und lässt genau diese Kennung freigeben. So funktioniert die Freigabe.
Mindestens 211 Mrd. €
Schaden pro Jahr durch Diebstahl, Industriespionage und Sabotage in der deutschen Wirtschaft. Größter Einzelposten sind Plagiate mit 38,9 Mrd. €. Im KI-Zeitalter sollte jeder Hersteller neu abwägen, was er online stellt. Was nicht online liegt, kann online nicht abfließen. Quelle: Bitkom, Wirtschaftsschutz 2026
Online, was muss. Das ist Compliance.
Offline, was Vorsprung bedeutet. Das ist Ihr Know-how.
Offline, weil offline offline ist.
Geschützt wird der Stick wie der Maschinenordner: im abschließbaren Schrank oder hinter einer Zutrittsbeschränkung. Wer zusätzlich verschlüsseln möchte, verschlüsselt die Dateien vor dem Bespielen. An Bespielen, Versiegeln und Übergabe ist niemand außerhalb von Hersteller und Kunde beteiligt.
Feste VID/PID gewünscht? anfrage@filerex.com
Der Beleg: Was kann ich belegen?
Was das neue Produkthaftungsgesetz verlangt
Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, BGBl. 2026 I Nr. 321, für Produkte ab dem 9. Dezember 2026. Es setzt die EU-Richtlinie 2024/2853 um.
Acht Jahre nach der Auslieferung passiert an einer Ihrer Anlagen ein Unfall. Die Steuerung wurde inzwischen umprogrammiert, die Online-Anleitung mehrfach aktualisiert.
Das Gericht fragt: Was haben Sie damals ausgeliefert?
Ihr Archiv liegt in Ihrer Hand. Eine versiegelte Kopie beim Kunden liegt außerhalb Ihrer Reichweite. Zusammen mit Ihrer archivierten Brennvorlage, ihrer Prüfsumme und dem unterschriebenen Protokoll zeigt sie, was am Auslieferungstag galt.
Vier Regeln entscheiden, wie Sie sich entlasten
Die Anleitung zählt
Ob ein Produkt fehlerhaft ist, hängt auch an den Anleitungen für Montage, Installation, Gebrauch und Wartung.
§ 7 Nr. 1Der Auslieferungstag ist der Maßstab
Beurteilt wird das Produkt zu dem Zeitpunkt, zu dem es in Verkehr gebracht wurde. Behalten Sie die Kontrolle, etwa über Software-Updates, zählt auch der spätere Stand.
§ 8 Abs. 1 und 2Die Entlastung hängt am Auslieferstand
Hatte das Produkt den Fehler damals wahrscheinlich noch nicht, haftet der Hersteller nicht. Das muss er nach der EU-Richtlinie selbst beweisen.
§ 9 Abs. 2 · Art. 11 Richtlinie (EU) 2024/2853Das Gericht kann die Vorlage anordnen
Wer eine Anordnung zur Offenlegung missachtet, gegen den wird ein Fehler vermutet. Geschäftsgeheimnisse bleiben dabei geschützt.
§§ 19, 20Fristen: Ansprüche erlöschen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, bei spät erkennbaren Gesundheitsschäden nach 25 Jahren (§ 17). Das Gesetz gilt für Personenschäden und für Sachen im privaten Gebrauch. Für Produkte bis zum 8. Dezember 2026 gilt das bisherige Gesetz weiter (§ 23).
Quelle: Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, BGBl. 2026 I Nr. 321, Artikel 1
Best Practice
Bei FiLEREX geht es darum, Ihren Auslieferstand festzuhalten, für den Fall, dass Sie ihn belegen müssen.
- Die Pflicht-Anleitung versiegelnAufgrund seiner Beschaffenheit kann ein versiegelter, also schreibgeschützter FiLEREX-Offline-Zwilling Sie im Haftungsfall dabei unterstützen, den Originalzustand Ihrer Dokumentation nachzuweisen. Das gilt für die Anleitung und die ausgelieferten Software-Stände.
- Die versiegelte Übergabe anwendenSo entsteht der versiegelte Offline-Zwilling:
- Stand festlegenAnleitung, Mehrwert-Unterlagen und Software-Stände der ausgelieferten Maschine.
- Brennvorlage erstellenDie .iso-Datei mit dem festgelegten Stand, dazu ihre Prüfsumme (SHA-256) für das Protokoll. Eine Liste je Datei ist optional.
- Stick brennen, versiegeln und abgleichenAm Tag der Auslieferung, mit dem Produktionstool in Ihrem Haus. Danach gleicht das Tool die gebrannten Daten auf Wunsch nochmals ab.
- Übergabe protokollierenMaschine, Datum, Prüfsumme, Ergebnis des Abgleichs, Vertraulichkeit, beide Unterschriften.
- Getrennt ablegenDer Stick beim Kunden unter Verschluss. Brennvorlage, Prüfsumme und Protokoll in Ihrer technischen Akte.
- Neuer Stand, neuer StickJedes Software-Update bekommt eine eigene Brennvorlage und Übergabe.
- Die Brennvorlage als Beleg nutzenIn der Maschinenakte (Stufe 3) wird der Stick aus der .iso-Datei gebrannt. Diese Brennvorlage archivieren Sie. Sie zeigt, was auf dem Stick steht, und auf Wunsch brennen Sie daraus nach, etwa bei Verlust oder für einen weiteren Standort. So wird aus dem Arbeitsschritt ein Beleg. Bei auditSafe™ (Stufe 2) archivieren Sie die Dateien mit ihrer Prüfsummenliste.
Versiegeln dauert bei Stufe 2 10 bis 30 Sekunden, bei Stufe 3 3 bis 5 Minuten. Nach der Versiegelung weist der Controller Schreib- und Löschbefehle ab. Im normalen Gebrauch lässt sich die Sperre nur mit dem FiLEREX-Produktionstool aufheben. Das Tool bleibt bei Ihnen, der Stick liegt beim Kunden. Wie der Beleg wirkt, bewertet das Gericht.
Fragen zum Ablauf: anfrage@filerex.com
Hier vergleichen wir alle Umsetzungslösungen mit Blick auf den HaftungsfallPapier, Papier + FiLEREX, Online, Online + FiLEREX: Beleg, Eignung und Kosten
Bewertet aus Sicht des Herstellers.
| Zeitraum | Bisher | Neu ab 2027 | ||
|---|---|---|---|---|
| Frage | Papier | Papier + FiLEREX | Online | Online + FiLEREX |
| Im Haftungsfall | ||||
| Liegt der ausgelieferte Stand der Anleitung fest? | Spricht dafür. Ja, gedruckt. | Spricht dafür. Ja, gedruckt und schreibgeschützt auf dem Stick. | Neutral. Nur mit eigener Versionierung. | Spricht dafür. Ja, schreibgeschützt auf dem Stick. |
| Sind die Software-Stände belegt? | Spricht dagegen. Nein, Software passt nicht aufs Papier. | Spricht dafür. Ja, wenn sie auf dem Stick liegen. | Neutral. Nur im eigenen System. | Spricht dafür. Ja, wenn sie auf dem Stick liegen. |
| Liegt eine Kopie außerhalb Ihrer Reichweite? | Spricht dafür. Ja, der Ordner beim Kunden. | Spricht dafür. Ja, Ordner und versiegelter Stick beim Kunden. | Spricht dagegen. Nein, nur was der Kunde selbst gespeichert hat. | Spricht dafür. Ja, der versiegelte Stick beim Kunden. |
| Was können Sie vor Gericht vorlegen? | Neutral. Ihr Archivexemplar. | Spricht dafür. Brennvorlage (.iso), Prüfsumme und Übergabeprotokoll. | Neutral. Ihr Archiv und den Versionsverlauf. | Spricht dafür. Brennvorlage (.iso), Prüfsumme und Übergabeprotokoll. |
| Für wen passt es? | ||||
| Maschinen mit Software-Updates? | Spricht dagegen. Die Software ist nicht belegt. | Spricht dafür. Jeder Stand auf eigenem Stick. | Neutral. Nur über eigene Versionierung. | Spricht dafür. Jeder Stand auf eigenem Stick. |
| Kunden, die selbst umbauen oder umprogrammieren? | Neutral. Die Anleitung ist belegt, die Software nicht. | Spricht dafür. Anleitung und Software-Stand sind belegt. | Neutral. Belegt ist nur Ihre eigene Fassung. | Spricht dafür. Anleitung und Software-Stand sind belegt. |
| Ansprüche bis zu 25 Jahre? | Neutral. Das Archivexemplar muss so lange halten. | Spricht dafür. Die Brennvorlage im Archiv, auf Wunsch nachgebrannt. | Spricht dagegen. Die Versionierung muss so lange halten. | Spricht dafür. Die Brennvorlage im Archiv, auf Wunsch nachgebrannt. |
| Unser Fazit: für wen? | Für alle Maschinen, wie bisher. | Für hochwertige Anlagen, die heute auf Papier ausgeliefert werden. | Für kleinere Maschinen und einfache Seriengeräte. | Für hochwertige, komplexe Anlagen mit digitalem Service. |
| Was kostet der Beleg? (TCO) | ||||
| Je Maschine? | Spricht dafür. Ein Archivexemplar. | Spricht dafür. Ein Archivplatz für die Brennvorlage. | Neutral. Eine eingefrorene Version. | Spricht dafür. Ein Archivplatz für die Brennvorlage. |
| Je Auslieferung? | Spricht dafür. Exemplar ablegen. | Neutral. Prüfsummen, Stick versiegeln, Protokoll: wenige Minuten. | Neutral. Version einfrieren und ablegen. | Neutral. Wie Papier + FiLEREX. |
| Über 10 bis 25 Jahre? | Neutral. Archivfläche. | Spricht dafür. Brennvorlage und Prüfsumme sichern, auf Wunsch nachbrennen. | Spricht dagegen. Ein System, das Jahrzehnte lesbar bleibt. | Neutral. Wie Papier + FiLEREX, dazu das Portal. |
spricht dafür neutral spricht dagegen
Häufige Fragen zur ProdukthaftungZehn Antworten, von Software bis Verjährung
Ab wann gilt das neue Produkthaftungsgesetz?
Für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für ältere gilt das bisherige Gesetz weiter.
Garantiert mir der versiegelte Stick die Entlastung?
Nein. Aufgrund seiner Beschaffenheit kann der versiegelte Stick Sie im Haftungsfall dabei unterstützen, den Originalzustand Ihrer Dokumentation nachzuweisen. Dazu gehört das Übergabeprotokoll. Wie der Beleg wirkt, bewertet das Gericht. Und er wirkt in beide Richtungen: War die Anleitung damals fehlerhaft, zeigt der Stick auch das.
Was bedeutet versiegelt?
Nach der Versiegelung weist der Controller im versiegelten Bereich Schreib- und Löschbefehle ab. Ihr Kunde kann Dateien öffnen und bearbeiten, aber nicht auf dem Stick speichern. Eine Kopie lässt sich anderswo ablegen, das Original bleibt. Im normalen Gebrauch lässt sich die Sperre nur mit dem FiLEREX-Produktionstool aufheben. Das Tool bleibt bei Ihnen, der Stick liegt beim Kunden.
Was gilt bei Software-Updates?
Spielen Sie selbst Updates auf oder können Sie das, zählt der Stand, mit dem die Maschine Ihre Kontrolle verlassen hat. Die Entlastung nach § 9 Absatz 2 greift bei Software unter Ihrer Kontrolle nicht. Deshalb gilt: neuer Stand, neuer Stick.
Wie lange muss ein Beleg halten?
Technische Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Ansprüche erlöschen nach zehn, in Ausnahmen nach 25 Jahren. Das Datenblatt nennt bis zu zehn Jahre Datenerhalt. Auf die Hardware gibt FiLEREX zehn Jahre Herstellergarantie, sie umfasst keinen Datenverlust. Deshalb gehören Brennvorlage und Prüfsumme in Ihr Archiv. Aus der Vorlage brennen Sie bei Bedarf nach.
Müssen meine Daten zu FiLEREX?
Nein. Bespielung und Versiegelung laufen mit dem FiLEREX-Produktionstool bei Ihnen, ohne Datenübermittlung an FiLEREX oder Dritte.
Gilt das Gesetz auch für Software?
Ja. Software ist ein Produkt im Sinne des Gesetzes (§ 2 Absatz 1 Nummer 3). Ausgenommen ist nur freie und Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird.
Gilt das Gesetz auch für Schäden an den Maschinen meines Kunden?
Nein, nicht für Sachen, die ausschließlich beruflich genutzt werden. Das Gesetz gilt für Personenschäden, für Sachen im privaten Gebrauch und für privat genutzte Daten (§ 1 Absatz 1). Schäden zwischen Unternehmen regelt in der Regel der Vertrag.
Kann ich die Haftung vertraglich ausschließen?
Nicht gegenüber der geschädigten Person. Von den Vorschriften über die Ersatzpflicht darf zu ihrem Nachteil nicht abgewichen werden (§ 18).
Wann verjähren Ansprüche?
In drei Jahren ab dem Tag, an dem die geschädigte Person von Fehler, Schaden und Hersteller weiß oder wissen müsste (§ 16). Unabhängig davon erlöschen Ansprüche zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, bei spät erkennbaren Gesundheitsschäden nach 25 Jahren (§ 17).
Die Lösung: Was passt zu Ihnen?
FiLEREX-Lösungen im Überblick
Alle drei lassen sich mit 80-mm-Lochung abheften. Sie unterscheiden sich darin, was nach der Übergabe noch änderbar ist.
Für Mehrwert-Unterlagen, die sich ändern dürfen
Stufe 1
Industry-Line
Schreiben. Lesen. Wiederbeschreibbar.
Die Arbeitskopie zur Maschine: Anleitung, Mehrwert-Unterlagen und Software, jederzeit aktualisierbar.
Für den Stand, der gilt
Stufe 2
Industry-Line mit auditSafe
Schreiben. Versiegeln. Lesezugriff.
Die Abnahmeakte: eine Partition, per WORM gesperrt. Hält Anleitung, Mehrwert-Unterlagen und Software so fest, wie Sie sie ausliefern.
Stufe 3, Industry-Line mit auditSafe Enterprise
Die Maschinenakte
Offen. Versiegelt. Gleichzeitig.
Die versiegelte Partition weist Schreib- und Löschbefehle ab, die offene bleibt frei für Wartungs- und Prüfnachweise Ihres Kunden. Gebrannt aus einer .iso-Datei, die als Brennvorlage bei Ihnen bleibt. Auf Wunsch brennen Sie nach.
Was jede Stufe leistet
| Leistung | Stufe 1Industry-Line | Stufe 2auditSafe | Stufe 3auditSafe Enterprise |
|---|---|---|---|
| Haptische Datenhoheit | Ja, Know-how- und IP-Schutz | Ja, Know-how- und IP-Schutz | Ja, Know-how- und IP-Schutz |
| FiLEREX-Offline-Zwilling zur Maschine | Ja, beschreibbar | Ja, versiegelt | Ja, versiegelt und offen |
| EU-MaschinenverordnungMehrwert neben der Pflicht | Ja | Ja | Ja |
| ProdukthaftungsgesetzBeleg des Auslieferstands | Nein | Gutversiegelter Stand | Am stärkstenversiegelt aus der Brennvorlage, nachbrennbar |
| Wartungsnachweise später ergänzen | Ja | Nein | Ja, im offenen Bereich |
Welche Lösung passt zu Ihrer Maschine?
Fragen Sie uns, oder testen Sie es mit einem Muster und Ihren eigenen Unterlagen.
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Primärquellen
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (EUR-Lex)
- Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, BGBl. 2026 I Nr. 321
- Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte (EUR-Lex)
- Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Bitkom, Wirtschaftsschutz 2026
Überblick, keine Rechtsberatung. Stand: 04.11.2026.

